MiFID II – die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst.
Schwerpunkt des 2. Finanzmarktnovellierungsgesetzes (FiMaNoG) ist die Umsetzung der umfangreichen europäischen Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive II) aus dem Jahr 2014. Diese Richtlinie enthält zahlreiche neue Vorgaben für den Handel mit Finanzinstrumenten und soll ab dem 3.1.2018 in deutsches Recht umgesetzt und gültig werden. Darunter fallen unter anderem auch geänderte Vorschriften für Finanzmarktakteure beim Vertrieb von Finanzinstrumenten an Anleger.
Die Direktive hat Auswirkungen auf verschiedene Gesetze, welche vom Bundestag verabschiedet und vom Bundesrat bestätigt werden müssen. Weitgehend ist dies unseren Gesetzgebern gelungen. Es fehlt jedoch noch die neue Fassung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV). Da der Bundesrat am 15.12.2017 seine letzte Sitzung in diesem Jahr haben wird, rechnen wir nicht mit der Neufassung der FinVermV bis zum 3.1.2018. Sobald uns hierzu neue Informationen vorliegen, werden wir Sie informieren.
Eine Aufzeichnung einer eigens zu diesem Thema abgehaltenen Telefonkonferenz auf unserer Website unter „Aktuelles“ zur Verfügung, hier der Link zur Aufzeichnung.
Titelbild: T.R. / Fotolia